Pflanze des Monats März: Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris)
Unverkennbar leuchten die großen Blüten der Küchenschelle in den Strahlen der Märzsonne. Wer diese zarte Pflanze in der freien Natur antreffen möchte, wird vermutlich vergeblich suchen: Obwohl eine Kulturform der Küchenschelle in vielen Vorgärten zu sehen ist, ist die Wildform in vielen Regionen ausgestorben oder vom Aussterben bedroht.
Im Landkreis Karlsruhe ist die Küchenschelle hauptsächlich im Kraichgau beheimatet, sie besiedelt dort trockene und nährstoffarme Magerrasen sowie Lößhohlwege. Am Michaelsberg in Untergrombach sammelten Spaziergänger laut alten Akten in den 1950er und 60er Jahre ganze Sträuße von Küchenschellen. Im Jahr 2009 existierte dagegen nur noch eine einzelne, winzige Kolonie mit weniger als 50 Pflanzen (HASSLER, 2009). Ursache hierfür ist, dass die Küchenschelle eine konkurrenzschwache Art ist, die regelmäßig auf offene Stellen und Störstellen an warmen Säumen oder in Magerrasen angewiesen ist. Die weit verbreitete Naturschutzmahd der Flächen im Winter beugt nur einer Anreicherung von Nährstoffen und einer Verbuschung vor, sie schafft allerdings keine neuen offenen Stellen, die die Küchenschelle besiedeln kann.
Mit wissenschaftlichem Namen heißt die Küchenschelle Pulsatilla vulgaris. Sie gehört zur Familie der Hahnenfußgewächse, welche evolutionär mit 120 Millionen Jahren sehr alt ist und somit die zum Teil großen morphologischen Unterschiede zwischen verschiedenen Gattungen dieser Familie erklärt.
Die Küchenschelle besiedelt halbsonnige Standorte auf trockenen bis sehr trockenen, leicht kalkhaltigen sowie ausgesprochen nährstoffarmen Böden. Sie zählt mit einer Wuchshöhe von 5 bis 13 cm zu den zierlicheren Pflanzen, wobei die Küchenschelle in fruchtendem Zustand bis 40 cm hoch werden kann. Auffällig sind die zahllosen linealischen Blättchen, die bereits bei der Blüte vorhanden sind, sowie die silbrig behaarten Hochblatt-Wirtel. Bei schlechtem Wetter sind die eigentlich aufrechten Blüten nickend oder zum Boden gedrückt.
Die Küchenschelle gilt in Baden-Württemberg als gefährdet, daher sollte der Finder sie nur an ihrem Standort bewundern und von einer Mitnahme absehen. So können sich auch andere Naturfreunde an der nach dem Bundesartenschutzgesetz besonders geschützten Pflanze erfreuen.